Antworten auf häufig gestellte Fragen
Du möchtest mehr erfahren über die Zukunftsgenossen Lüneburg im Allgemeinen oder eine Mitgliedschaft im Besonderen? Auf dieser Seite wirst du fündig. Sollte deine Frage hier nicht beantwortet werden, nimm gerne Kontakt zu uns auf!
Die Energiegenossenschaft der Zukunftsgenossen möchte mit gemeinschaftlichem Kapital Energieprojekte im Landkreis finanzieren. Ein Schwerpunkt liegt in der Konzeption und Umsetzung von Photovoltaik-Projekten. Diese bieten – neben ökologischen Vorteilen – mit anderen erneuerbaren Energien die Chance, die Energieversorgung in der Region umzubauen. Die Zukunftsgenossen werben hierfür Dachflächen an, lassen die Ertragsfähigkeit von Fachleuten prüfen, schließen – vertreten durch den Vorstand – Pachtverträge mit den öffentlichen, gewerblichen oder privaten Dachbesitzern sowie die notwendigen Verträge mit Projektentwicklern und Installateuren ab.
Die Rechtsform "Eingetragene Genossenschaft" (eG) ist ideal, um regionales bürgerschaftliche Engagement zu bündeln. In einer Genossenschaft hat jedes Mitglied eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Dies sichert das Gemeinwohl und die Unabhängigkeit von externen Interessen. Ein Geschäftsanteil bei den Zukunftsgenossen beträgt 100,- Euro, wobei sich ein Mitglied mit mindestens fünf Anteilen beteiligt. Diese Mindestbeteiligung ist bei Erwerb der Mitgliedschaft einzuzahlen. Die Mitglieder profitieren von der wirtschaftlichen Entwicklung in Form von jährlichen Dividendenzahlungen, wobei sich die Rendite zuletzt auf drei bis fünf Prozent auf das eingezahlte Kapital belief.
Die Dividende wird für das jeweils zurückliegende Geschäftsjahr ausgeschüttet. Anspruchsberechtigt sind diejenigen Mitglieder, die vor dem 1. Januar des Geschäftsjahrs Anteile gezeichnet und ihre Einzahlung hierfür vorgenommen haben.
Beispiel: Durch Erwerb von Anteilen im November 2020 hat das Mitglied erstmals Anspruch auf Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2021. Diese erfolgt nach entsprechendem Beschluss durch die Generalversammlung im darauffolgenden Jahr.
Damit die Zahlung der Dividende erfolgen kann, sind außer einer aktuellen Bankverbindung die Steuer-Identifikationsnummer, das zuständige Finanzamt sowie die Information zur Kirchensteuerpflicht zwingend anzugeben.
Bei der gezahlten Dividende handelt es sich um Einnahmen aus Kapitalvermögen, damit unterliegen sie der Besteuerung. Auf die Einkünfte werden Kapitalertragsteuer von einheitlich 25 Prozent zzgl. fünf Prozent Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einbehalten ("Abgeltungsteuer").
Einen Freibetrag für Dividendenerträge aus Genossenschaften gibt es nicht mehr.
Damit die Zahlung der Dividende erfolgen kann, sind deshalb außer einer aktuellen Bankverbindung die Steuer-Identifikationsnummer, das zuständige Finanzamt sowie die Information zur Kirchensteuerpflicht zwingend anzugeben.
Werde Mitglied, indem du eine Beteiligung an der Genossenschaft zeichnest. Die Mindestbeteiligung liegt bei fünf Geschäftsanteilen, wobei ein Geschäftsanteil 100,- Euro beträgt (Mindestbeteiligung = 500,- Euro). Der Erwerb weiterer Geschäftsanteile in 100 Euro-Schritten ist jederzeit möglich bis der maximale Beteiligungsbetrag von 25.000 Euro erreicht ist. Nach Bestätigung der Mitgliedschaft durch den Vorstand leistest du deine geschuldeten Einzahlungen auf die Geschäftsanteile.
Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 24 Monaten zum Geschäftsjahresende gekündigt werden. Obwohl es sich bei Anlagen der Erneuerbaren Energien um langfristige Investitionen handelt, die nicht kurzfristig in liquide Mittel umgewandelt werden können, ist die Kündigungsfrist vergleichsweise gering.
Es handelt sich um eine Unternehmensbeteiligung, insofern besteht keine Sicherung der Beteiligung. Für den Anlagenbetrieb werden umfangreiche Versicherungen für den Ausfall der Anlagen abgeschlossen. Ein Verlustrisiko kann nicht ausgeschlossen werden, ist jedoch äußerst unwahrscheinlich.
Nein. Die Haftung ist auf die Beteiligung an der Genossenschaft begrenzt.
Die Mitgliedschaft hat keine Auswirkung auf bestehende oder zukünftige Stromlieferverträge. Der produzierte Strom wird ausschließlich in das Netz des zuständigen Netzbetreibers eingespeist oder an den Dachverpächter verkauft.