Der Vorstand der Zukunftsgenossen besteht seit Juni 2024 aus drei Mitgliedern.
Zusammensetzung und Aufgaben des Vorstands:
- Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, die der Aufsichtsrat für maximal fünf Jahre bestimmt.
- Der Vorstand vertritt die Zukunftsgenossen eG gerichtlich und außergerichtlich.
Der Aufsichtsrat der Zukunftsgenossen besteht seit Juni 2024 aus fünf Mitgliedern.
Zusammensetzung und Aufgaben des Aufsichtsrats:
- Die Generalversammlung wählt die (mindestens drei) Mitglieder des Aufsichtsrats.
- Die Mitglieder bestimmen aus ihrer Mitte eine(n) Vorsitzende(n).
- Der Aufsichtsrat überwacht die Arbeit des Vorstands. Er bestimmt dessen Mitglieder.
- Aufsichtsratssitzungen finden mindestens vier Mal jährlich statt (je eine Sitzung pro Quartal).
- Vorstandsmitglieder und geladene Gäste können an den Sitzungen teilnehmen.
Prüfungsverband
Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V.
Verwaltungssitz: Karl-Wiechert-Allee 76a, 30625 Hannover
genossenschaftsverband.de