DGS 7.12.2018
Am Freitag vergangener Woche wurde das Energie-Sammelgesetz mit einigen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vom Bundestag in 2. und 3. Lesung mit der Mehrheit von CDU, CSU und SPD verabschiedet. Am 14.12. muss noch der Bundesrat zustimmen, aber das wird allgemein erwartet. Die Sonderausschreibungen für PV und Wind werden 2019-2021 umgesetzt, die vielkritisierte Absenkung der PV-Vergütung wird geringfügig geändert.
Die Änderungen zum Entwurf in Kürze:
- geringere Absenkung der Vergütung (ca. 12 statt 20 Prozent im Maximalfall) bei Anlagen zwischen 40 und 750 kWp: Der anzulegende Wert sinkt von heute 11,03 Cent/kWh zuerst auf 9,87 (zum 1.2.), dann auf 9,39 (zum 1.3.) und 8,9 Cent/kWh (zum 1.4.2019).
- Die Kürzung wird statt am 1.1. verteilt zu den Monatsanfängen 1.2, 1.3. und 1.4. erfolgen
- Ab 1. April beträgt die Vergütung in dieser Anlagenklasse dann 8,9 Cent/kWh
- Bei Mieterstrom wird 8,0 statt 8,5 Cent/kWh abgesenkt. Ab 1. April beträgt der Mieterstromzuschlag dann jedoch nur noch 0,9 Cent/kWh.
- Die Verschiebung des Einspeisemanagements in das EnWG wurde gestrichen (soll aber anderweitig trotzdem kommen)
Stellungnahme vom DGS zur Verabschiedung weiterlesen